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   VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787   

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https://dejure.org/2023,13656
VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787 (https://dejure.org/2023,13656)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.06.2023 - 2 CS 23.787 (https://dejure.org/2023,13656)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juni 2023 - 2 CS 23.787 (https://dejure.org/2023,13656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 36 Abs. 2 S. 1 und 3; BayBO Art. 67 Abs. 4 S. 1; BauGB § 34
    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (Rechtmäßige) Anhörung der Gemeinde, Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rsetzung des gemeindlichen Einvernehmens

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787
    Denn für die Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung ist alles an Bebauung in den Blick zu nehmen, was tatsächlich vorhanden ist und nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 13).

    Fügt sich - wie hier unstrittig - das Vorhaben seiner Art nach ein, so kommt es im Rahmen der Prüfung, ob es sich auch seinem Maß nach einfügt, nicht mehr erneut auf seine Art an, nämlich darauf, welches Maß von anderen baulichen Anlagen gleicher Art in der näheren Umgebung bereits verwirklicht ist (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2016 a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787
    Ihre (absolute) Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umliegenden Freifläche, prägen das Bild der maßgeblichen Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung an (vgl. BVerwG, B.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 (278) = juris Rn. 7).

    Unabhängig davon, dass die Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) nur eine untergeordnete oder, je nach den Umständen des Einzelfalls, auch gar keine Bedeutung für die Frage des Einfügens im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB hat, da sie in der Örtlichkeit häufig schwer ablesbar ist und erst errechnet werden muss (BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - juris Rn. 7), hält sich das Bauvorhaben jedenfalls auch im Verhältnis der bebauten Fläche zur Freifläche innerhalb des vorgegebenen Rahmens.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787
    ... auch nicht um einen die Umgebung nicht prägenden Fremdkörper im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung, der nicht die Kraft hat, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 (325)).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787
    Dabei ist die nähere Umgebung für jedes der Merkmale des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gesondert zu ermitteln, weil die wechselseitige Prägung unterschiedlich weit reichen kann (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.1997 - 4 B 172/97 - NVwZ-RR 1998, 539).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787
    Außerdem würde für ein Vorhaben, das es in der näheren Umgebung bisher noch nicht gibt und das sich gleichwohl seiner Art nach einfügt, der in § 34 Abs. 1 BauGB für das Maß der baulichen Nutzung vorausgesetzte Maßstab fehlen (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1994 - 4 C 19.93 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787
    Bei der Beurteilung des hier allein strittigen "Einfügens" gem. § 34 Abs. 1 BauGB nach dem Nutzungsmaß ist vorrangig auf diejenigen Maßkriterien abzustellen, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, B.v. 21.6.2007 - 4 B 8.07 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787
    Als "nähere Umgebung" im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - a.a.O.; BVerwG, B.v. 20.8.1998 - 4 B 79/98 - NVwZ-RR 1999, 105).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787
    Die Grenzen sind nicht schematisch, sondern nach der jeweiligen städtebaulichen Situation zu bestimmen (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787
    Mit dem Verwaltungsgericht ist nach einer einem Eilverfahren wie diesem angemessenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2009 - 1 BvR 165/09 - NVwZ 2009.581) und unter Zugrundelegung des nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO zu berücksichtigenden Beschwerdevorbringens davon auszugehen, dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB planungsrechtlich zulässig ist und die unter Ersetzung des Einvernehmens erteilte Baugenehmigung somit die Antragstellerin nicht in ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 11 Abs. 2 BV verletzt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774

    Vorläufiger Rechtschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für vier

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787
    Diese Grundsätze zugrunde gelegt ergibt sich hier nach den im Eilverfahren vorgelegten Plänen und Unterlagen - ein zur abschließenden Feststellung des prägenden Umgriffs erforderlicher Augenschein wird regelmäßig im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht durchgeführt (vgl. BayVGH" B.v. 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 - juris Rn. 19) - dass das Baugrundstück hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung von der Bebauung beidseits der D...straße geprägt wird, östlich der D...straße beginnend bei FlNr.
  • VGH Bayern, 12.12.2013 - 2 B 13.1995

    Einfügen; Maß der baulichen Nutzung

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92

    Dachgeschoßausbau - Maß der baulichen Nutzung - Feinheiten der Berechnungsregeln

  • VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735

    Nachbareilantrag, Verletzung in nachbarschützenden Rechten (verneint),

    Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Zulässigkeitsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil die prägende Wirkung der jeweils maßgeblichen Umstände unterschiedlich weit reichen kann (BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 45; B.v. 12.6.2023 - 2 CS 23.787 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 3 S 23.2625

    Baurecht;, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz durch Standortgemeinde;,

    Impliziter Bestandteil der behördlichen Anhörungspflicht ist daher eine korrespondierende Pflicht zur substantiellen Information über den Verfahrensgegenstand (BayVGH, B.v. 12.6.2023 - 2 CS 23.787 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 15 B 22.2216

    Einfügen einer Stützmauer in die Eigenart der näheren Umgebung

    Bei der für die Prüfung erforderlichen Bestandsaufnahme ist grundsätzlich alles tatsächlich Vorhandene in den Blick zu nehmen (BayVGH, B.v. 12.6.23 - 2 CS 23.787 - juris Rn. 8).
  • VG München, 18.07.2023 - M 1 K 21.5266

    Plakatanschlagtafel im faktischen allgemeinen Wohngebiet

    Die nähere Umgebung ist für jedes der Merkmale des § 34 Abs. 1 BauGB gesondert zu ermitteln, weil die wechselseitige Prägung unterschiedlich weit reichen kann (VGH München, B.v. 12.6.2023 - 2 CS 23.787 - juris Rn. 8).
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